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Montag, 27. April 2015

Schleichender Parteientod

Gleich zweimal in den letzten Wochen haben sich Kommentatoren in der GZ mit dem Thema befasst und festgestellt, dass den beiden Volksparteien die Mitglieder davon laufen. Was für eine tiefgreifende Erkenntnis. Und der Chefredakteur der GZ meinte sogar, dass den Parteien gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes eine herausragende Stellung zugebilligt worden sei, die die Wähler nicht mehr automatisch honorieren würden.
Eine herausragende Stellung? Nach Art. 21 GG wirken die Parteien lediglich bei der Willensbildung des Volkes mit. Nicht mehr und nicht weniger! Daraus haben sie allerdings in der Vergangenheit abgeleitet, dass sie den Volkswillen widerspiegeln und bestimmen können, und dieses lassen sich die Wähler nicht länger bieten.
Fakt ist, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien zusammen lediglich noch 1.267.923 Mitglieder haben. Das sind nicht einmal 2 Prozent der 64,4 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland. Und diese 2 Prozent maßen sich zusammen mit den Medien an, den politischen und gesellschaftlichen Kurs zu bestimmen. 
Und wenn dann ein Olaf Scholz in Hamburg angeblich mit einem triumphalen Erfolg von 45,7 % der Stimmen gewählt wurde, wird er von Politik und Medien sofort zum neuen Hoffnungsträger und Kanzlerkandidaten hochgejubelt, obwohl er bei einer Wahlbeteiligung von 56,9 % von lediglich 26 % der Wahlberechtigten gewählt wurde. Das heißt, dass er nachweislich von 0,5 % der Wahlberechtigten im Bund unterstützt wird.!
Im Internetzeitalter ist es für den aufgeklärten Wähler natürlich einfach, diesen Unsinn zu hinterfragen. Dafür braucht er keine Partei mehr. 
Und Hans Ullrich Jörges meint in Stern: „Hamburg ist überall. Bei Wahlbeteiligungen in den Ländern um 50 % werden die Regierungen lediglich von einem Viertel der Wahlberechtigten legitimiert. Deutschland ist von getarnten Minderheiten-Diktaturen überzogen“.